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Bundestags- und Bürgermeisterwahl 2017 - Wahlscheinbeantragung im Internet

Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin im Wahlamt, Frau Kurz, selbstverständlich zur Verfügung.

06257 - 933012

eMail an Heike Kurz

Hier geht's zum Wahlschein-Antrag

 
     
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